Allgemeine Geschäftsbedingungen: Nele Ziegler
Artikel 1: Begriffsbestimmungen
1.1. Verwender: Nele Ziegler und dessen allfällige Rechtsnachfolger.
1.2. Abnehmer: natürliche und juristische Personen, die einen Vertrag mit Nele Ziegler schließen.
Artikel 2: Allgemeines
2.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Offerten und Verträge zwischen dem Verwender und dem Abnehmer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich davon abgewichen wird.
2.2. Der Verwender lehnt die Anwendbarkeit von eventuellen Geschäftsbedingungen des Abnehmers ausdrücklich ab.
2.3. Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unverändert gültig. Der Verwender ersetzt dann gemeinsam mit dem Abnehmer die nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen durch eine neue Bestimmung. Die neue Bestimmung wird je nach Ziel und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung festgelegt.
2.4. Diese Geschäftsbedingungen gelten zudem für Verträge, für deren Ausführung der Verwender Dritte hinzuzieht.
2.5. Sollte eine Bestimmung unklar sein, muss sie im Geist dieser Geschäftsbedingungen ausgelegt werden. Diese Auslegung findet auch in Situationen Anwendung, die nicht in diesen Geschäftsbedingungen geregelt sind.
2.6. Der Verwender kann zum Vorteil des Abnehmers von diesen Geschäftsbedingungen abweichen oder sie anders umsetzen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Geschäftsbedingungen nicht gelten. Der Verwender hat nach wie vor das Recht, die Einhaltung dieser Geschäftsbedingungen einzufordern.
Artikel 3: Offerte
3.1. Die Offerte ist freibleibend und behält ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Offertedatum.
3.2. Wenn der Abnehmer das Angebot oder die Offerte nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums schriftlich angenommen hat, verfällt die Offerte und der Verwender ist berechtigt, die Offerte zu ändern oder zurückzunehmen.
3.3. Der Verwender hat das Recht, eine Offerte zu ändern oder zurückzunehmen, wenn diese auf nicht korrekten oder unvollständigen Informationen beruht, die der Abnehmer mitgeteilt hat.
Artikel 4: Vertrag
4.1. Der Vertrag wird digital oder schriftlich und auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern sich aus der Art oder dem Inhalt des Vertrags nichts anderes ergibt.
4.2. In dem Vertrag werden die Dienstleistungen beschrieben, die erbracht werden sollen; zudem ist im Vertrag der Stundensatz oder der vereinbarte Preis aufgeführt. Sollte sich zwischenzeitlich herausstellen, dass der Vertrag nicht ausreicht oder eine der Vertragsparteien den Vertrag ändern möchte, so ist dies einvernehmlich möglich. Der vereinbarte Preis kann dann eventuell auch geändert werden. Die Änderung wird schriftlich vereinbart.
4.3. Bei der Ausführung des Vertrags hält der Verwender die Anforderungen an eine fachlich korrekte Ausführung ein. Der Verwender führt den Vertrag nach bestem Wissen und Können aus und richtet sich dabei nach dem zum jeweiligen Zeitpunkt bekannten Stand der Wissenschaft. Der Verwender hat nur eine Bemühungspflicht und gibt keine Garantien, dass ein gewünschtes Ergebnis erreicht wird.
4.4. Der Verwender kann Teile des Vertrags aussetzen, wenn er eine Zahlung des vorangegangenen Teils fordert.
4.5. Der Verwender hat das Recht, den Vertrag zu ändern oder zurückzunehmen, wenn der Vertrag auf nicht korrekten oder unvollständigen Informationen beruht, die der Abnehmer mitgeteilt hat. Der Verwender kann Teile des Vertrags aussetzen oder Zusatzkosten in Rechnung stellen, wenn der Abnehmer erforderliche Informationen nicht rechtzeitig, nicht korrekt oder nicht vollständig mitteilt.
4.6. Der Verwender kann den Vertrag vorzeitig beenden oder ändern mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Der Verwender kann den Vertrag ohne Kündigungsfrist vorzeitig beenden oder ändern, wenn sich Umstände ergeben, die die Ausführung des Vertrags unmöglich machen oder durch die eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags durch den Verwender nicht verlangt werden kann. Der Vertrag kann vom Abnehmer nicht vorzeitig aufgelöst oder geändert werden.
4.7. Der Verwender kann selbst entscheiden, ob der Vertrag ganz oder teilweise von Dritten ausgeführt wird.
4.8. Der Verwender kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung aussetzen oder auflösen, wenn der Abnehmer Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag oder aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt oder der Verwender Gründe hat zu befürchten, dass dieser Fall eintritt, und diese Nichterfüllung eine Aussetzung oder Auflösung rechtfertigt. Der Verwender ist in diesem Fall nicht zu Schadenersatz oder Entschädigung verpflichtet, während der Abnehmer aufgrund der Nichterfüllung zu Schadenersatz oder Entschädigung verpflichtet ist.
4.9. Der Verwender hat das Recht, den Vertrag ohne Mahnung oder Inverzugsetzung mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn der Abnehmer gerichtlich Zahlungsaufschub beantragt, ihm gerichtlich Zahlungsaufschub gewährt wird, er Insolvenz oder eine Schuldsanierungsregelung beantragt, ein Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet oder die Schuldsanierungsregelung angewandt wird oder sein Unternehmen liquidiert wird.
Artikel 5: Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
5.1. Der Verwender hat das Recht, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die geänderten Geschäftsbedingungen treten erst in Kraft, nachdem sie dem Abnehmer bekannt gegeben wurden.
5.2. Der Abnehmer behält sich das Recht vor, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen zu beenden, nachdem ihm die geänderten Geschäftsbedingungen bekannt gegeben wurden.
5.3. Wenn der Abnehmer nicht innerhalb von zwei Wochen auf diese Mitteilung reagiert hat, darf der Verwender berechtigterweise davon ausgehen, dass der Abnehmer die geänderten Geschäftsbedingungen akzeptiert hat.
Artikel 6: Fristen
6.1. Eine vereinbarte Frist beginnt erst, nachdem eventuelle Materialien und Informationen vom Abnehmer bereitgestellt bzw. mitgeteilt wurden. Sofern zutreffend, beginnt eine Frist erst nach Zahlung eines vereinbarten Vorschusses.
6.2. Der Verwender setzt alles daran, die vereinbarten Fristen, die in den Vertrag aufgenommen wurden, einzuhalten. Eine Überschreitung der vereinbarten Fristen begründet keinen Verzug des Verwenders.
6.3. Der Abnehmer kann den Vertrag nur auflösen und die Abnahme von Produkten oder eine Zahlung nur verweigern, nachdem er den Verwender schriftlich in Verzug versetzt und dem Verwender eine angemessene Nachfrist zur Ausführung des Vertrags gesetzt hat.
Artikel 7: Preise und Zahlungen
7.1. Die vereinbarten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
7.2. Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf ein vom Verwender benanntes Bankkonto in der Währung erfolgen, in der fakturiert wurde.
7.3. Widerspruch gegen den Rechnungsbetrag muss dem Verwender innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich mitgeteilt werden.
7.4. Der Abnehmer ist/bleibt von Rechts wegen im Verzug, wenn er Zahlungen nicht innerhalb der Zahlungsfrist vornimmt. Der Abnehmer muss ab dem Zeitpunkt, an dem er in Verzug geraten ist, bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung den gesetzlichen Zinssatz über den fälligen Betrag zahlen.
7.5. Wenn der Abnehmer in Verzug bleibt, gehen alle angemessenen außergerichtlichen und üblichen gerichtlichen Kosten, die mit der Beitreibung im Zusammenhang stehen, auf Rechnung des Abnehmers. Auf diese Kosten wird ebenfalls der gesetzliche Zinssatz berechnet.
7.6. Zahlungen des Abnehmers werden erst auf die Begleichung der Kosten für die Beitreibung, dann auf die Zahlung aller Zinsen und zuletzt auf die Zahlung der Hauptsumme angerechnet, auch wenn der Abnehmer bei der Bezahlung etwas anderes angibt.
7.7. Der Abnehmer ist niemals berechtigt, ohne Zustimmung des Verwenders eine Verbindlichkeit des Abnehmers mit einer Rechnung zu verrechnen. Beschwerden des Abnehmers bezüglich der erbrachten bzw. gelieferten Dienstleistungen oder bezüglich der Höhe der Rechnung führen nicht zu einem Aufschub der Zahlungsverpflichtungen. Auch aus anderen Gründen darf der Abnehmer die Zahlung nicht aufschieben.
7.8. Der Verwender ist berechtigt, vom Abnehmer die Zahlung eines Vorschusses zu verlangen. Der Abnehmer ist verpflichtet, einen zusätzlichen Vorschuss zu leisten, falls der Verwender dies verlangt.
Artikel 8: Haftung
8.1. Wenn der Verwender für einen Schaden welcher Art auch immer verantwortlich ist, so ist die Haftung des Verwenders auf den direkten Schaden begrenzt. Die Haftung des Verwenders ist auf maximal den Rechnungswert des Vertrags, jedenfalls auf den Teil des Vertrags, auf den sich die Haftung bezieht, begrenzt. Die Haftung des Verwenders ist auf jeden Fall auf die Versicherungssumme des Verwenders begrenzt.
8.2. Der Verwender ist haftet niemals für indirekte Schäden wie Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechung. Zudem ist der Verwender niemals haftbar für Schäden, die dadurch entstanden, dass der Verwender von fehlerhaften oder unvollständigen Informationen ausging, die vom Abnehmer oder in seinem Namen mitgeteilt wurden.
8.3. Unter direkten Schäden wird ausschließlich verstanden: die angemessenen Kosten, die entstanden, um die Ursache und den Umfang des Schadens festzustellen, die angemessenen Kosten, die entstanden, um den Vertrag dennoch auf korrekte Weise auszuführen, und angemessene Kosten zur Verhinderung oder Begrenzung eines Schadens. Diese Kosten zählen nur zu den direkten Schäden, wenn festgestellt wird, dass der Verwender für diese Schäden verantwortlich ist.
8.4. Die Haftungsbegrenzung des Verwenders ist nur gültig, wenn kein Schaden als direkte Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verwenders, eines seiner Angestellten oder von eingesetzten Dritten vorliegt.
8.5. Wenn der Verwender den Vertrag aufgrund eines Einflusses des Abnehmers nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen kann, ist der Abnehmer haftbar für alle direkten und indirekten Schäden, die dem Verwender entstanden sind.
8.6. Der Abnehmer stellt den Verwender von eventuellen Forderungen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags einen Schaden erleiden, dessen Ursache anderen als dem Verwender zuzurechnen ist. Wenn der Verwender in diesem Zusammenhang von Dritten haftbar gemacht wird, ist der Abnehmer gehalten, dem Verwender sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich beizustehen und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall von ihm erwartet werden kann. Sollte der Abnehmer keine angemessenen Maßnahmen ergreifen, ist der Verwender ohne Inverzugsetzung berechtigt, dies selbst zu tun. Alle Kosten und Schäden, die dem Verwender und Dritten dadurch entstehen, gehen auf Rechnung und Risiko des Abnehmers.
Artikel 9: Geistiges Eigentum
9.1. Der Verwender behält sich alle Rechte am geistigen Eigentum vor.
9.2. Alle Kenntnisse, die der Verwender durch die Ausführung des geschlossenen Vertrags erwirbt, darf der Verwender für andere Zwecke nutzen, sofern es sich nicht um vertrauliche Daten des Abnehmers handelt.
Artikel 10: Höhere Gewalt
10.1. Im Falle höherer Gewalt werden die Verpflichtungen des Verwenders, die sich aus dem mit dem Abnehmer geschlossenen Vertrag ergeben, ausgesetzt. Der Verwender informiert den Abnehmer so schnell wie möglich über das Eintreten höherer Gewalt.
10.2. Als höhere Gewalt gelten neben dem, was nach Gesetz und Rechtsprechung darunter verstanden wird, alle von außen stammenden Ursachen, vorhersehbar oder nicht, auf die der Verwender keinen Einfluss hat und aufgrund deren der Verwender nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Dabei kann es unter anderem um Arbeitsniederlegungen, technische Schwierigkeiten, Krankheit des eingesetzten Personals, staatliche Maßnahmen, Störungen usw. gehen.
10.3. Der Verwender hat das Recht, seine Verpflichtungen während des Vorliegens von höherer Gewalt auszusetzen. Der Verwender ist nicht verpflichtet, Schäden als Folge der höheren Gewalt zu vergüten.
10.4. Die Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag aufzulösen, wenn die höhere Gewalt länger als 60 Tage dauert. Die Vertragsparteien sind nicht verpflichtet, Schäden als Folge der Vertragsauflösung zu vergüten.
10.5. Wenn der Verwender den Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder ihn noch erfüllen kann und dieser Teil als solcher einen eigenständigen Wert hat, hat der Verwender das Recht, diesen Vertragsteil separat in Rechnung zu stellen. Es handelt sich dabei um einen separaten Vertrag und daher ist der Abnehmer verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen.
Artikel 11: Anwendbares Recht und Streitfälle
11.1. Auf alle Rechtsbeziehungen, bei denen der Verwender eine Partei ist, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, auch wenn ein Vertrag ganz oder teilweise in einem anderen Land ausgeführt wird oder die an der Rechtsbeziehung beteiligte Partei dort ihren Wohnsitz hat.
11.2. Ausschließlich das Gericht am Ort der Niederlassung des Verwenders ist berechtigt, Streitfälle zu behandeln, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt. Dennoch hat der Verwender das Recht, den Streitfall dem Gericht vorzulegen, das laut Gesetz dafür zuständig ist.
11.3. Die Parteien legen einen Streit erst dann dem Gericht vor, nachdem sie sich bis zum Äußersten bemüht haben, den Streit einvernehmlich beizulegen.
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